Krankenversicherung für Selbständige im Überblick - gesetzliche und private



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Die Info-Seite zur Krankenversicherung für Selbständige

Selbständige (und Freiberufler) haben die Wahl sich gesetzlich oder privat zu versichern. Besonders zu Beginn einer Selbständigkeit stellt sich diese Frage, zu der Sie auf der ausführlichen Seite Existenzgründer Antworten finden. Wenn Sie sich miten in einer Selbständigkeit und in einem Versicherungsverhältnis befinden müssen Sie für einen Wechsel die Kündigungsfrist Ihres Vertrages beachten.

Automatisch kommen Sie dann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie die Selbständigkeit aufgeben und eine sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen.

Ab dem 55. Lebensjahr kann nicht mehr von einer PKV in eine GKV gewechselt werden. Der Wechsel von der privaten hin zur gesetzlichen Krankenversicherung war in der Vergangenheit den Versicherten lieb, die leider eine der schlechteren und im Alter recht teuren Versicherungsgesellschaften erwischt hatten. (Beratung durch unabhängigen Makler!) Hierfür wurde allerdings mit Basistarifen Abhilfe geschaffen, welche den Versicherten von allen privaten Versicherungen angeboten werden. Der Leistungsumfang ist mit dem der gesetzlichen Versicherung vergleichbar. Der Beitrag zum Basistarif darf den Höchstbeitrag(derzeit rund 500 Euro) der GKV nicht überschreiten.

Selbständige haben die Möglichkeit einen Ehegatten zu beschäftigen. Durch den Ehegattenarbeitsvertrag wird erreicht, dass beispielsweise die im Betrieb des Mannes mitarbeitende Ehefrau eine eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und somit eine eigene Krankenversicherung besitzt. Sozialversicherungspflichtig ist eine Beschäftigung bei über 400 Euro pro Monat. Die Kosten für diese günstige Krankenversicherung belaufen sich nach Gegenrechnung aller Vorteile und Nachteile auf rund 50 Euro. Gegenüber der Pflicht den Ehegatten mit einem eigenen Beitrag in der privaten Krankenversicherung mitzuversichern ist dies ein deutlicher geldwerter Vorteil. Eine Ehepartner der ohnehin schon auf 400-Euro-Basis mitarbeitet sollte also vielleicht noch etwas mehr mithelfen. Zu achten ist bei Ehegattenarbeitsverträgen auf eine reelle Gestaltung. Scheinverträge mit unrealistischen Inhalten zur bloßen Erlangung einer günstigen Krankenverischerung ohne jegliche tatsächlich Mitarbeit sind selbstverständlich nicht erlaubt.



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