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Krankenversicherungen im Überblick - gesetzliche und private für Angestellte
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Die Info-Seite zur Krankenversicherung für Angestellte Angestellte unterteilen sich in 2 Gruppen: GmbH-Geschäftsführer und sonstige Angestellte GmbH Geschäftsführer können dann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen wenn Ihre Beschäftigung den Befugnissen und Freiheiten nach den Charakter einer Selbständigkeit besitzt. Ist dies nicht gegeben gelten die gleichen Grenzen wie bei allen übrigen Angestellten. Angestellte haben unter den folgenden Bedingungen die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung: Das Bruttoeinkommen muss oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 EUR liegen(Wert 2012). Das Bruttoeinkommen musste in der Vergangenheit in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben. Diese Grenze muss seit 2011 nur noch in einem Jahr überschritten werden. Zu vergleichen sind somit der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 593 EUR(Wert 2012) und der Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird auch zur privaten Absicherung beigesteuert. Arbeitgeber beteiligen sich maximal bis zum Höchstbeitrag zur GKV. Die Ersparnis bzw. der Leistungszugewinn sind bei alleinstehenden Privatversicherten meist sehr deutlich. Zu beachten ist allerdings, dass für Frauen und Kinder ohne eigenes Einkommen in einer privaten KV zusätzliche Beiträge geleistet werden müssen. |
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